Philologie des Elends I

Philologie des Elends I

Ein Linksgutachten
Teil I

«Er ist aus Hannover, wo sie das reinste Deutsch sprechen – das allerreinste.»
(Kurt Tucholsky, der Buchstabe G)

Im Dezember 2021 legte Frau Professor Dr. Ulrike Lembke ein von der Stadt Hannover bestelltes Gutachten »Geschlechtergerechte Amtsprache« vor. Die folgende Arbeit kritisiert wesentliche Punkte. Sie stützt sich auf die im Gutachten vorgegebene Struktur.
Die blauen Boxen zitieren aus dem Gutachten, grün steht für andere Quellen; Exkurse sind gelb.

I. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse

  1. Die Rechtslage zu sprachlicher Gleichbehandlung
    Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder, Verwaltungsrichtlinien, Beschlüsse und Organisationsrecht verpflichten seit 30 Jahren rechtsetzende Instanzen, Behörden, Gerichte, Hochschulen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts zu sprachlicher Gleichbehandlung.

Das stimmt im Prinzip, allerdings sind die rechtlichen Formulierungen sehr allgemein auf Gleichstellung bezogen, zur Sprache selbst findet sich wenig, zum Beispiel:

Weiterlesen